Wohnungseigentumsrecht
Der Erwerb einer Eigentumswohnung bringt für die Käufer häufig bisher unbekannte Fragestellungen mit sich. Man nimmt an Eigentümerversammlungen teil und darf dort mit anderen Teileigentümern Beschlüsse über den „Wirtschaftsplan“ oder die „Jahresabrechnung“ fassen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt werden dann plötzlich Begriffe wie „Sondernutzungsrecht“, „Sonderumlage“ und „Teilungserklärung“ als bekannt voraus gesetzt.
Im Bereich des WEG-Rechts beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen als Miteigentümer. Gerne überprüfen wir für Sie bereits ergangene Beschlüsse oder helfen Ihnen bei der Anpassung zentraler Vereinbarungen, wie etwa des Kostenverteilungsschlüssels.
Da die Form des Wohnungseigentums und die damit einhergehenden Problemkreise so verbreitet sind, gibt es eine sehr große Anzahl an höchstrichterlichen Entscheidungen, über die wir uns ständig auf dem Laufenden halten. Sie dürfen von uns daher nicht nur sichere Kenntnisse der gefestigten, sondern gerade auch der neuesten Rechtsprechung erwarten.
Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:
- Eigentümerbeschlüsse
- Eigentümerversammlung
- Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
- Bauliche Veränderung und Zustimmung
- Sondereigentum Teileigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Miteigentumsanteile
- Teilungserklärung
- Sondernutzungsrecht
- Zustimmung Dritter
- Kostenverteilungsschlüssel
- Rechte und Pflichten des Verwalters
- Verwaltungsbeirat
- Klageverfahren im Wohnungseigentumsrecht
Kontakt
- 02361 / 22252
- info@kanzlei-brandt.com