Notarielle Amtstätigkeiten

Ein Notar ist eine staatlich bestellte Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen und Unterschriften vornimmt. Ebenso können Notare teilweise für die Hinterlegung von Geld oder Kostbarkeiten zuständig sein. Diese Vorgänge bringen häufig eine besondere Komplexität mit sich, sodass der notarielle Bereich regelmäßig als rechtlich besonders anspruchsvoll gilt.

Sie können insoweit auf unsere notarielle Erfahrung sowie gut geschultes Fachpersonal vertrauen. Ebenso unterstützen wir auch die notarielle Weiterbildung von Mitarbeitern.

Die Notare entwerfen für Sie Verträge auf den Gebieten Grundstücks-, Erb- und Gesellschaftsrecht oder gestaltet und beurkundet letztwillige Verfügungen, also insbesondere Testamente und Erbverträge. Daneben gehören Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ebenso zu den Kernaufgaben eines Notars wie die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten jeder Art.

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Immobilienkaufverträge
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Grundstücksübertragung und Schenkung
  • Bildung und Veränderung von Wohnungseigentum
  • Begründung, Übertragung und Aufhebung von Erbbaurechten
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
  • Gründung von Körperschaften (Verein, GmbH, UG)
  • Gründung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Umwandlung und Verschmelzung
  • Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Adoption
  • Unterschriftbeglaubigung
  • Vollmachten

Kontakt

Katharina Brandt

Kontakt

Dr. Frederic Brandt