Gesellschaftsrecht

Unter einer Gesellschaft stellt man sich oft ein großes Unternehmen mit “Geschäftsführern“, “Vorständen“ oder “Aufsichtsräten“ vor.  Dabei haben die meisten Menschen schonmal selbst – im Kleinen – eine Gesellschaft gegründet, etwa bei der Anmietung einer Ferienwohnung mit Freunden oder bei der Durchführung einer Veranstaltung.

Darüber hinaus spielt das Gesellschaftsrecht im heutigen Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle: Fast jeder von uns hat regelmäßig Berührung mit dem Gesellschaftsrecht – sei es als Unternehmer, Angestellter oder als Kunde eines Unternehmens.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich im Kern mit der Gründung, Struktur sowie mit der Auflösung von Unternehmen. Es regelt die Beziehungen zwischen den Beteiligten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir Unternehmen und Organe in allen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts. Dabei begleiten wir – je nach Mandat und individuellen Bedürfnissen – bei der Klärung rechtlicher Fragen sowie der Deeskalation bereits entbrannter Konflikte.

 

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung bei der Gründung neuer Gesellschaften, insbesondere Beratung bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform
  • Prüfung und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen und Satzungen
  • Beratung von Unternehmen in Fragen der Unternehmensführung und -organisation, einschließlich der Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten innerhalb der Gesellschaft
  • Im Falle von Streitigkeiten oder Haftungsfragen zwischen Gesellschaftern, Organmitgliedern oder anderen Beteiligten bieten wir rechtliche Unterstützung und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Kontakt

Marina Stiebing

Kontakt

Katharina Brandt