Erbrecht

Konflikte im Zusammenhang mit einem Erbfall werden häufig impulsiv und gefühlsbetont geführt. Bei der Festlegung von Erbquoten und bei der Zuordnung bestimmter Gegenstände spielt das subjektive Empfinden für die Beteiligten häufig ebenso eine Rolle wie die über Jahrzehnte gewachsenen Familienstrukturen. Gerade im Bereich erbrechtlicher Mandante ist es daher geboten, den Sachverhalt nicht nur juristisch zu prüfen, sondern ebenso die Gefühlsebene und den familiären Kontext im Blick zu behalten.

In anwaltlicher Hinsicht beraten und vertreten wir im Zusammenhang mit drohenden oder bereits entbrannten Erbauseinandersetzungen. Notariell vertreten wir Sie unter anderem bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen.

Daneben beraten wir natürlich auch Unternehmen, für deren gesellschaftsrechtliche Strukturen das Erbrecht eine große Rolle spielen kann. Inhaber und Gesellschafter können hier umfangreich von unseren Erfahrungen im Umgang mit Gesellschaftsverträgen und erbrechtlichen Nachfolgeklauseln profitieren.

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Pflichtteilsanspruch
  • Nachlassinsolvenz bei zahlungsunfähigem bzw. überschuldetem Nachlass
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Streitigkeiten zwischen Erben
  • Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen

Kontakt

Dr. Frederic Brandt, Katharina Brandt, Marina Stiebing (v.l.n.r.)