Immobilien- und Mietrecht

In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung von Immobilien haben alle Verträge, die damit im Zusammenhang stehen, eine große Bedeutung – gleich ob es um den Erwerb, die Bebauung oder die Vermietung eines Grundstücks geht.

Anwaltlich beraten wir Sie gerne umfassend beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken bzw. Wohnungseigentum sowie bei allen mit der Finanzierung zusammenhängenden Rechtsfragen.

Erweist sich eine Immobilie letztendlich als mangelhaft, können Sie auf unsere fundierten Erfahrungen im Zusammenhang mit Baumängeln und der Frage der Architektenhaftung vertrauen.

Daneben beraten wir Mieter und Vermieter in allen Fragen des Mietrechts – sowohl im Bereich der Wohnraum- als auch der Gewerberaummiete.

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Werkverträgen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchführung von Beweisverfahren zwecks Feststellung von Mängeln
  • Architektenrecht, insbesondere Haftung und Vergütung
  • Immobilienkauf
  • Vertretung von Bauherren und Werkunternehmern
  • Mietminderung
  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Abmahnung und Kündigung von Mietern
  • Maklerrecht

Kontakt

Dr. Frederic Brandt, Katharina Brandt, Marina Stiebing (v.l.n.r.)