Vertragsrecht

Das Wort „Vertrag“ ist fast so alt wie das Wort „Vertragsstörung“. Verkaufte Gegenstände werden nicht geliefert oder waren bei der Übergabe defekt, versprochene Leistungen werden nicht erbracht oder aber viel zu hoch abgerechnet.

Um es zu solchen Konfliktmomenten erst gar nicht kommen zu lassen, beraten wir Sie gerne bereits vorab bei der Formulierung von Verträgen, um für alle Beteiligten Transparenz und Rechtssicherheit zu garantieren. Denn lange und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten lassen sich am Besten durch die Anwendung eines klaren und durchdachten Vertrages vermeiden.

Daneben beraten und vertreten wir Sie gerne anwaltlich in allen Bereichen des Vertragsrechts, gleich ob es um Kauf-, Werk-, Miet- oder Reiserecht geht. Dies umfasst auch und insbesondere alle rechtlichen Möglichkeiten, sich wieder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zu lösen (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Aufhebungsvertrag).

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertragsgestaltung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Verbraucherwiderruf
  • Forderungseinzug
  • Garantie, Gewährleistungs- und Mängelrechte (Minderung, Nachbesserung etc.)
  • Anfechtung
  • Beweissicherung

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Marina Stiebing

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Dr. Frederic Brandt