Bau- und Architektenrecht

Das Herstellen von Bauwerken ist nicht nur technisch, sondern gerade auch rechtlich höchst komplex. Auf der Baustelle gibt es regelmäßig unvorhersehbare Ereignisse, wie Kälteeinbrüche und unerwartete Gesteinsschichten, plötzlich defekte Werkzeuge und Materialengpässe seitens der Zulieferer. Weitreichende Entscheidungen müssen oft intuitiv und teilweise noch direkt vor Ort getroffen werden. Hieraus folgende Konflikte gehören daher zum Bauen dazu und können auch im Vorfeld nur schwerlich vermieden werden.

Im Rahmen unserer Interessenwahrnehmung dürfen Sie insoweit nicht nur auf einen großen technischen Sachverstand vertrauen, sondern auch auf differenzierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung. Bauunternehmer und Bauherren beraten und vertreten wir gerne bereits in der Bauphase. Kommt es in diesem Kontext aber schlussendlich doch zu Baumängeln, steht hier weitreichende Erfahrungen bei der Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und bei der Handhabung von Bauprozessen zur Verfügung.

Daneben können wir auch Architekten und Bestellern eine umfassende und fachlich kompetente Vertretung anbieten. Dies umfasst alle Bereiche des Architektenrechts – also nicht nur das Architektenvertragsrecht (einschließlich HOAI), sondern daneben natürlich auch das Architektenhaftpflichtrecht sowie das Architektenurheberrecht.

Eine Auswahl unserer anwaltlichen Leistungen im Überblick:

  • Privates Baurecht
  • Anspruchsdurchsetzung für Bauherren und Handwerker
  • Prüfung von Werkverträgen und Werkmängeln
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Begleitung von Vergabeverfahren
  • Einstweilige Verfügungen vor der Kammer für Handelssachen
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Entgeltordnung der Architekten (HOAI)
  • Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Kontakt

Marina Stiebing